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Dichiarazione di Consenso
Parco Avventura — Adventurepark Zugspitzblick
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Compilare completamente e firmare. I dati saranno trattati in modo riservato.

👤 Genitore o Persona Responsabile
🏠 Indirizzo Vacanza (se diverso)
👧 Bambini / Altri Partecipanti
👤 Altri Adulti / Ragazzi
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📋 Regolamento
Estratto Regolamento:
  1. Jeder Teilnehmer muss diese Benutzungsregeln vor Betreten des Waldseilgartens bzw. des Lasertag-Areals durchlesen. Der Verantwortliche bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er – bzw. weitere teilnehmende Erwachsene – diese Benutzungsregeln zur Kenntnis genommen haben und mit ihnen einverstanden sind. Der Sorgeberechtigte bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er diese Benutzungsregeln durchgelesen, mit dem minderjährigen Teilnehmer besprochen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Benutzung des Waldseilgartens bzw. des Lasertag-Areals ist mit Risiken verbunden und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betreiber haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Personenschaden.
  2. Der Waldseilgarten bzw. das Lasertag-Areal ist für alle Besucher ab 8 Jahren benutzbar (bei körperlicher Eignung auch etwas früher möglich). Kinder von 8 bis 12 Jahren müssen in Kletterbegleitung eines Erwachsenen sein.
  3. Ausschlusskriterien: chronische Erkrankungen (z.B. Asthma) sowie psychische oder physische Beeinträchtigungen, die beim Begehen des Waldseilgartens bzw. des Lasertag-Areals eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder die anderer Personen darstellen, Personen mit Erkrankungen des Nervensystems (z.B. Epilepsie), Herz-/Kreislauferkrankungen, Rücken- oder Gelenkserkrankungen, Schwangere, frisch operierte Personen sowie Personen, die alkoholisiert sind oder unter Einfluss von Medikamenten oder Drogen stehen dürfen nicht klettern.
  4. Es dürfen beim Begehen des Waldseilgartens bzw. beim Lasertag-Spiel keine Gegenstände mitgeführt werden, die eine Gefahr für den Teilnehmer selbst oder für andere darstellen (Schmuck, Mobiltelefon, Kamera, etc.).
  5. Jeder Teilnehmer muss an der gesamten theoretischen und praktischen Sicherheitsdemonstration vor dem Begehen des Waldseilgartens teilnehmen. Selbes gilt für den Lasertag. Sämtliche Anweisungen des Veranstalters/Trainers sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen oder Sicherheitsforderungen des Veranstalters/Trainers können die betreffenden Teilnehmer vom Waldseilgarten bzw. vom Lasertag ausgeschlossen werden. Die Teilnahme erfordert eigenverantwortliches Verhalten sowie das Einhalten der Sicherheitsregeln und Anweisungen des Personals.
  6. Unter bestimmten Umständen verwenden wir den Begriff „STOP“, welcher bedeutet: sofort anhalten, nicht weiterklettern, Position sichern und auf Anweisungen warten.
  7. Die ausgeliehene Ausrüstung (Gurt und Verbindungsmittel bzw. Tagger und Weste) muss nach Anweisung des Veranstalters/Trainers benutzt werden. Sie ist nicht auf andere übertragbar, darf während der Begehung des Waldseilgartens bzw. des Lasertag-Areals nicht abgelegt werden, muss auf dem Gelände bleiben und ist drei Stunden (Kletterwald) bzw. eine Stunde (Lasertag) nach Aushändigung wieder zurückzugeben. Weiters gilt für den Kletterwald: Bei zwischenzeitlichem Toilettenbesuch muss die Sicherheitsausrüstung noch einmal von einer Aufsicht kontrolliert werden. Die Anwendung der Sicherungsmittel muss exakt nach den Anweisungen des Veranstalters/Trainers erfolgen, im Zweifelsfall ist ein Betreuer herbeizurufen. Von den Podesten der Seilrutschen darf nur, nach vorne in Richtung des Seilverlaufes abgesprungen werden. Die Flug- und Landebahn muss frei sein, bei der Landung mitlaufen.
  8. Kletterwald: Jede Station, darf nur von max. einer Person begangen werden. Auf den Podesten dürfen sich max. drei Personen gleichzeitig aufhalten.
  9. Die Betreiber behalten sich das Recht vor, Personen, die sich nicht an die Benutzungsregeln halten, vom Betrieb des Waldseilgartens bzw. des Lasertag-Spiel auszuschließen und den Betrieb aus sicherheitstechnischen Gründen (Sturm, Gewitter etc.) einzustellen. Es erfolgt in diesen Fällen keine Rückvergütung des Eintrittspreises in Form eines Gutscheines. Beendet der Gast den Besuch des Waldseilgartens bzw. des Lasertag-Spieles frühzeitig aus eigenem Wunsch, erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung des Eintrittspreises.
  10. Für eventuelle Schäden an Kleidung durch Baumharz o.ä. übernimmt der Betreiber keine Haftung.
  11. Lasertag: Auf dem gesamten Gelände besteht erhöhte Rutsch-, Sturz- und Verletzungsgefahr! Speziell durch Kontakt mit Einrichtungs- und oder Ausrüstungsgegenständen sowie mit Mitspielern können Teilnehmer Verletzungen erleiden. Der Teilnehmer ist deshalb verpflichtet beim Betreten des Spielfeldes und beim Spiel stets Vorsicht walten zu lassen, um sich vor Verletzungen zu schützen. Auf dem Spielfeld sind Anstoß- und Stolperkanten sowie andere Gefahrenstellen, denen mit besonderer Vorsicht zu begegnen ist. Das Risiko einer Verletzung trägt ausschließlich der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist zu jeder Zeit verpflichtet sein Verhalten den räumlichen Gegebenheiten anzupassen und folgende Regeln zu befolgen: a. Das Versetzen von Deckungen oder Einrichtungsgegenständen sowie das Klettern oder Besteigen von Einrichtungsgegenständen sind strengstens verboten. und b. Zusammenstöße und Berührungen zwischen den Mitspielern und deren Ausrüstung sind zu vermeiden.
  12. Lasertag: Die Teilnehmer haften für durch sie verursachte Schäden an der Einrichtung, dem Equipment oder Personen. Der Veranstalter haftet nicht für auftretende Schäden. Dazu zählen Verletzungen der Teilnehmer, beschädigte oder verschmutze Kleidung sowie Schäden oder Verschmutzungen an mitgeführten Gegenständen aller Art.
  13. Lasertag: Jeder Teilnehmer verpflichtet sich zu sportlichem Verhalten gegenüber den anderen Spielern! Zuwiderhandeln wird mit Platzverweis geahndet!
  14. Auf dem gesamten Gelände herrscht Rauchverbot!
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